Rolle der Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung soll gestärkt werden
Gerichtsvollzieher sollen künftig nicht nur körperliche Sachen pfänden können sondern auch Geldforderungen. Durch die Übertragung der Zuständigkeit werden bei den Vollstreckungsgerichten, konkret bei den Rechtspflegern am Amtsgericht, Kapazitäten frei.