Monat: Oktober 2024

Neue Regelungen ermöglichen grenzüberschreitende Videoverhandlungen in Zivilprozessen

Ab dem 1. Oktober 2024 gelten neue Regelungen für grenzüberschreitende Videoverhandlungen in Zivilprozessen. Deutsche Gerichte haben nunmehr innerhalb der Europäischen Union die Möglichkeit, Parteien und ihre Vertreterinnen und Vertreter per Videokonferenz zur Gerichtsverhandlung zuzuschalten und anzuhören oder Vergleichsverhandlungen mit ihnen zu führen, ohne dass es dafür eines Rechtshilfeersuchens bedarf.

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5,5 Millionen staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren im Jahr 2023 abgeschlossen

Im Jahr 2023 haben die Staatsanwaltschaften in Deutschland knapp 5 503 000 Er­mitt­lungs­verfahren in Strafsachen erledigt. Das waren gut 402 000 Verfahren beziehungsweise 8 % mehr als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entspricht dieser Zuwachs an Erledigungen in etwa dem Anstieg der Neuzugänge mit gut 5 570 000 Ermittlungsverfahren und damit 7 %…

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Befristung eines Vertrages eines Handballtrainers aufgrund einer sogenannten „Ligaklausel“ ist unwirksam

Die Kammer hat entschieden, dass die auflösende Bedingung in dem Arbeitsvertrag des Handballtrainers, wonach der Vertrag ausschließlich für „den Bereich der 1. Handballbundesliga“ gelten und der Arbeitsvertrag bei Abstieg oder Lizenzverlust/-rückgabe enden soll, unwirksam ist. Die Klausel ist bereits wegen mangelnder Bestimmtheit unwirksam.

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DLA Piper berät Nemetschek Group bei Akquisition von GoCanvas Solutions 

DLA Piper hat Bluebeam Inc., eine Tochtergesellschaft der Nemetschek Group (Nemetschek), bei der Akquisition von GoCanvas Solutions beraten. Die Akquisition, die die bisher größte Übernahme in der über 60-jährigen Firmengeschichte der Nemetschek darstellt, ist ein wichtiger Schritt in Nemetscheks strategischem Übergang zu einem Abonnement- und SaaS-zentrierten Geschäftsmodell und stärkt die…

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Bebauungsplan „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ in Saarbrücken außer Vollzug gesetzt

Mit sogenanntem „Hängebeschluss“ (Stoppbeschluss) vom 30. September 2024 hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes auf Antrag des BUND den Bebauungsplan Nr. 139.02.00 „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ der Landeshauptstadt Saarbrücken vorläufig bis zur Entscheidung des Gerichts über einen Eilantrag des Antragstellers bezogen auf Baumfällungen und Rodungen im Plangebiet außer Vollzug gesetzt.

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