Generalbundesanwalt muss mehrere Presseanfragen bezüglich des „Tiergartenmörders“ beantworten
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat mit Beschluss vom 10.10.2024 den Generalbundesanwalt im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, mehrere Fragen eines Pressevertreters in Bezug auf die Abschiebung des sogenannten „Tiergartenmörders“ Vadim K. zu beantworten.