Mülheimer Feuerwehrleute erhalten Entschädigung für Bereitschaftsdienst
Bei der Stadt Mülheim an der Ruhr beschäftigte Feuerwehrleute erhalten Entschädigung für geleistete Alarmbereitschaftszeiten, soweit diese über die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden hinausgingen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht NRW durch Urteile vom 30.09.2024 in zwei als Musterprozesse geführten Verfahren entschieden.