OVG bestätigt: Kein Eilrechtsschutz gegen Zaun am Görlitzer Park
Das Oberverwaltungsgericht Berlin – Brandenburg hat heute den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt. Das Verwaltungsgericht hatte den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, die sich gegen die beabsichtigte Umzäunung und nächtliche Schließung des Görlitzer Parks richten sollte.