Holzverkleidung entfernt – Waschbär im Dach: Sanitärbetrieb haftet nicht
In dem Rechtsstreit vor der 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main (Baukammer) verlangte der Hauseigentümer von dem Heizungsinstallateur Ersatz der Kosten für den Kammerjäger und für die Schreinerarbeiten in Höhe von rund 6.750 Euro. Die Kammer wies die Klage mit Urteil vom 17.05.2024 ab.