Berufungsverfahren über einseitiges Änderungsrecht in AGB von Telekommunikationsdienstleistern – Vorlage an den EuGH
Gegenstand der Berufung ist eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") des beklagten Telekommunikationsunternehmens. Hierin behält sie sich vor, die Vertragsbedingungen nach billigem Ermessen einseitig zu ändern.