Monat: September 2024

Explosion im Steinkohlekraftwerk Staudinger 2014: Keine Haftung der Prüferin eines Kesselgehäuses

Die Beklagte hatte Gehäuseteile einer Kesselumwälzpumpe im Kohlekraftwerk untersucht, in welchem es zwei Jahr später zu einer Explosion gekommen war. Die selbst verkehrssicherungspflichtige Betreiberin könne sich gegenüber der Beklagten nicht auf eine unvollständige bzw. fehlerhafte Prüfungen berufen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit heute veröffentlichtem Urteil.

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