Haftprüfung im wirecard-Prozess: Markus Braun bleibt in U-Haft
Die 4. Große Strafkammer des Landgerichts München I hat am 03.09.2024 nach einem Haftprüfungsantrag des Angeklagten Dr. Markus Braun den gegen ihn bestehenden Haftbefehl aufrechterhalten und den weiteren Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.