Kurzarbeitergeld: Arbeitgeber trägt Zugangsrisiko der Ausfallanzeige bei Postversand
Der Arbeitgeber trägt das Risiko des rechtzeitigen Zugangs der Anzeige über Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit bei Postversand. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 13.05.2024 entschieden.