Gasexplosion durch fehlerhafte Bohrung einer Glasfaserleitung: BGH hebt Strafe wegen fahrlässiger Tötung auf
Das Landgericht Bochum hat den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässigem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.