Regelmäßig kein erneutes Asylverfahren in Deutschland nach Schutzgewährung in Griechenland
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass jedenfalls männlichen anerkannten Schutzberechtigten, die allein nach Griechenland zurückkehren und jung, gesund und arbeitsfähig sind, dort keine menschenrechtswidrige Behandlung durch systemische Schwachstellen im griechischen Aufnahmesystem droht.