23. August 1990 – Deutscher Bundestag billigt Gesetz für gesamtdeutsche Wahlen
Mit dem „Gesetz zu den Verträgen zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl“ bestätigt der Bundestag den am 3. August geschlossenen Wahlvertrag. Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21