Anlagebetrug in Höhe von 1,4 Millionen Euro: Fünfeinhalb Jahre Haft
Die 10. Große Strafkammer – Wirtschaftsstrafkammer – des Landgerichts München II hat den Angeklagten am 25.07.2024 nach zehntägiger Hauptverhandlung wegen Betrugs in 22 Fällen und anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren 6 Monaten verurteilt.