16. Juli 1955 – Deutscher Bundestag beschließt Bundeswehr-Freiwilligengesetz
Das „Freiwilligengesetz“ sieht die Rekrutierung von 6.000 Freiwilligen für die bundesdeutschen Streitkräfte vor, die das Ausbildungs- und Führungspersonal der zukünftigen Bundeswehr bilden sollen. Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21