BFH entscheidet zur Nutzungspflicht des beA für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor dem 01.08.2022
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 16.01.2024 - VII R 34/22 entschieden, dass für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als Bevollmächtigte vor dem 01.08.2022 keine Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs gemäß § 52d Satz 1 oder 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) bestand, und zwar auch dann nicht, wenn sie durch einen…