Nichtzulassung des Herzkasperl-Festzelts zur „Oidn Wiesn“ 2024 ist rechtmäßig
Mit Beschluss vom heutigen Tag hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Beschwerde der Betreiberin des Herzkasperl-Festzelts (Antragstellerin) zurückgewiesen und entschieden, dass die Auswahlentscheidung der Landeshauptstadt München (Antragsgegnerin) zugunsten einer Mitbewerberin rechtmäßig ist.