„Ein Pony, das keiner haben wollte“: Käuferin muss Pony mit Sommerekzem behalten
Die 2. Zivilkammer des Landgerichts München I hat die Klage der Käuferin einer Ponystute auf Rückabwicklung des Kaufvertrages und Erstattung der Unterstellungskosten gegen die Verkäuferin abgewiesen. Das Oberlandesgericht München hat diese Entscheidung nunmehr bestätigt.