Antrag des Niedersächsischen Landkreistages wegen unzureichender Anhörung in einem Gesetzgebungsverfahren zurückgewiesen
Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat den Antrag desNiedersächsischen Landkreistages e.V. auf Feststellung einer Verletzung seines Anhörungsrechts in einem Gesetzgebungsverfahren als unzulässig zurückgewiesen. Der Niedersächsische Landkreistag e.V. hatte mit seinem Antrag im Organstreitverfahren die Feststellung einer Verletzung seines Anhörungsrechts als Spitzenverband der Landkreise nach Art. 57 Abs. 6 der Niedersächsischen Verfassung (NV) begehrt. Die ihm vom Niedersächsischen…