Vergleichsverhandlungen gescheitert: BGH verhandelt am 27. Juni zur Erstattung von Verlusten bei unerlaubten Sportwetten
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat nun am 27. Juni 2024, 12.00 Uhr darüber zu entscheiden, ob ein Veranstalter von Sportwetten, der im Inland nicht über die hierfür erforderliche Konzession der zuständigen Behörde verfügte, die verlorenen Wetteinsätze eines Spielers erstatten muss.