Labormäuse dürfen nicht zur Messung des Stressverhaltens getötet werden: Klage der Universität Osnabrück abgewiesen
Auf die mündliche Verhandlung von gestern hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück die Klage der Universität Osnabrück (Klägerin) gegen das beklagte Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) auf Genehmigung eines Tierversuchs abgewiesen.