Zweitwohnungssteuersatzungen der Gemeinden Timmendorfer Strand und Hohwacht sind unwirksam
Der 6. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat gestern die Satzungen über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in den Gemeinden Timmendorfer Strand und Hohwacht im Rahmen von Normenkontrollanträgen für unwirksam erklärt.