Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen den Zusammenschluss von Barmenia und Gothaer
Das Bundeskartellamt hat die beabsichtigte Zusammenlegung der Geschäftstätigkeiten der Barmenia Versicherungen a.G. (Barmenia) und der Gothaer Versicherungsbank VVaG (Gothaer) in einem Gemeinschaftsunternehmen heute fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Der beabsichtigte Zusammenschluss von Barmenia und Gothaer ist eine der größten Fusionen der letzten Jahre auf den deutschen Versicherungsmärkten. Eine…