Haltungs- und Betreuungsverbot aufgrund erheblicher Tierhaltungsmängelrechtmäßig
Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen hat mit einem aufgrund mündlicher Verhandlung vom 24. November 2023 ergangenen Urteil, das den Beteiligten jetzt zugestellt wurde, die Klage einer Tierhalterin gegen den Landkreis Gießen abgewiesen. Damit wurde ein gegenüber der Klägerin ergangenes Haltungs- und Betreuungsverbot für Hunde bestätigt. Die Klägerin hielt 20…