Verwendung einer „gefälschten“ Corona-Impfbescheinigung ist eine strafbare Urkundenfälschung
Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass das Vorzeigen einer gefälschten Corona-Impfbescheinigung in einer Apotheke, um den digitalen Impfausweis zum Hochladen in der Corona-Warn-App zu erhalten und diesen dann zu verwenden, das strafbare Gebrauchen einer unechten Urkunde ist. Die Angeklagte legte im Oktober 2021 in einer Apotheke einen auf ihren…