Bundesgerichtshof bestätigt: Versetzung von Jens Maier in den Ruhestand im Interesse der Rechtspflege zulässig
Der Bundesgerichtshof - Dienstgericht des Bundes - hat heute entschieden, dass es zulässig ist, den ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier im Interesse der Rechtspflege in den Ruhestand zu versetzen. Damit hat der Bundesgerichtshof die Revision von Jens Maier gegen das Urteil des sächsischen Dienstgerichts für Richter bei dem Landgericht Leipzig vom…