Errichtung und Betrieb der Hähnchenmastanlage bei Groß Haßlow weiter nicht zulässig
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Verlängerung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Hähnchenmastanlage bei Groß Haßlow nicht rechtmäßig ist. Damit hat es in einem Verfahren gegen den immissionsschutzrechtlichen Fristverlängerungsbescheid die Berufung des Genehmigungsinhabers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam zurückgewiesen. Der Entscheidung war ein jahrelanger Rechtsstreit vorausgegangen. Die…