Kanzlerin einer Universität: OVG bestätigt Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das von der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung gegenüber der Kanzlerin einer staatlichen Universität des Landes Berlin angeordnete Verbot der Führung der Dienstgeschäfte bestätigt. Damit hat es die Beschwerde der Kanzlerin gegen einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen. Die Beteiligten hatten in dem universitätsinternen Konflikt zuvor…