„Volksbegehren gegen den Transport und Umschlag von Rüstungsgütern über den Hamburger Hafen“ darf nicht durchgeführt werden
Nach dem heutigen Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts darf das „Volksbegehren gegen den Transport und Umschlag von Rüstungsgütern über den Hamburger Hafen“ nicht durchgeführt werden. Der Entscheidung zufolge ist das Anliegen mit höherrangigem Recht nicht vereinbar. Das Begehren sei darauf gerichtet, Senat und Bürgerschaft zu verpflichten, eine den Zielen der Initiative…