Heidelberg: Eilanträge gegen Baugenehmigung für Bauen in „Clusterbauweise“ erfolglos
Mit insgesamt drei den Beteiligten zwischenzeitlich bekanntgegebenen Beschlüssen hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe die Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen abgelehnt, den Antragstellerinnen gegen eine der Beigeladenen, der Max-Planck-Förderstiftung, von der Stadt Heidelberg erteilte Baugenehmigung erhoben haben. Die Antragstellerin im Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 K 2030/23 und…