Reiserücktrittsversicherung – Anspruch auf Ersatz der Stornokosten bei geplatzter Urlaubsreise
Im Streit um Leistungen aus einem Reiserücktrittsversicherungsvertrag verurteilte das Amtsgericht München eine Versicherung zur Zahlung der für die Stornierung einer Pauschalreise angefallenen Kosten in Höhe von 1.128 EUR. Die Freundin der Klägerin hatte für sich und die Klägerin eine 5-tägige Pauschalreise nach Ibiza für September 2021 zu einem Gesamtpreis von…