Urteil im „Allgäuer Tierschutzskandal“ rechtskräftig
Das Landgericht Memmingen hat zwei Landwirte wegen mehrerer Fälle der quälerischen Misshandlung von Wirbeltieren verurteilt (§ 17 Nr. 2 Buchst. b TierSchG). Gegen einen Angeklagten hat es eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten sowie ein fünfjähriges Verbot verhängt, landwirtschaftliche Nutztiere zu halten, betreuen oder sonst berufsmäßigen Umgang mit…