Anfechtung der Betriebsratswahl bei VW im Werk Wolfsburg im Jahre 2022 unbegründet
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat am 30. August 2023 den Beschwerden der Volkswagen AG und des Betriebsrats gegen einen Beschluss des Arbeitsgerichts Braunschweig stattgegeben. Dieses hatte auf den Antrag von neun wahlberechtigten Arbeitnehmern aus dem VW-Werk Wolfsburg die Betriebsratswahl aus dem Jahre 2022 für unwirksam erklärt. Bei den Antragstellern handelt es…