Bestechlichkeit vs. Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes: Klageerzwingungsanträge des Inspekteurs der Polizei des Landes Baden-Württemberg und einer Polizeibeamtin jeweils als unzulässig verworfen
Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat den Klageerzwingungsantrag des Inspekteurs der Polizei des Landes Baden-Württemberg mit Beschluss vom 25. April 2023 (Aktenzeichen 4 Ws 95/23) und den Klageerzwingungsantrag einer Polizeibeamtin mit Beschluss vom 6. Juli 2023 (Aktenzeichen 4 Ws 160/23) jeweils als unzulässig verworfen, weil die strengen formalen Anforderungen an die Begründung eines…