Untersuchungsausschuss zum Fall Yeboah: Keine einstweilige Anordnung gegen den Landtag des Saarlandes ein AfD-Mitglied zuzulassen
Die Fraktion der AfD ist mit ihrem Antrag an den Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, einstweilen anzuordnen, dass sie eines ihrer Mitglieder als vollberechtigtes Mitglied in den 1. Untersuchungsausschluss der 17. Wahlperiode des Landtags des Saarlandes – den sog. „Untersuchungsausschuss zum Fall Yeboah“ - entsenden darf, hilfsweise die Konstituierung des Untersuchungsausschusses vorläufig…