Wahlprüfungsbeschwerde: Beitritt des Deutschen Bundestages unzulässig, Ablehnungsgesuch gegen Richter Müller gegenstandslos
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den Beitritt des Deutschen Bundestages zum Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag betreffend das Wahlgeschehen im Land Berlin anlässlich der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 für unzulässig und den damit verbundenen Befangenheitsantrag gegen Richter Müller für gegenstandslos…