Wahlprüfungsbeschwerden zur Landtagswahl 2022 erfolglos
Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht hat gestern entschieden, dass zwei gegen die Gültigkeit der Landtagswahl 2022 gerichtete Wahlprüfungsbeschwerden unzulässig sind (Az. LVerfG 1/23 und LVerfG 2/23). Es hat die Beschwerden deshalb verworfen. Der Beschwerdeführer im Verfahren LVerfG 1/23 ist der Ansicht, dass die im Landeswahlgesetz verankerte 5-Prozent-Sperrklausel den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl und den…