Justiz in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht Zuweisungen von Geldauflagen in Straf- und Ermittlungsverfahren
In Ermittlungs- und Strafverfahren kann beschuldigten oder verurteilten Personen die Zahlung von Geldauflagen zugunsten der Staatskasse oder gemeinnütziger Einrichtungen auferlegt werden. Hierüber entscheiden in Nordrhein-Westfalen allein die Gerichte und Staatsanwaltschaften. Das Ministerium der Justiz wahrt dabei strikte Neutralität. Es enthält sich jeder Einflussnahme. Eine bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf angesiedelte Zentralstelle…