Wunsch nach Beschulung an einer Montessori-Grundschule kann einen Anspruch auf Zuweisung an eine „Wunschschule“ außerhalb des festgelegten Schulbezirks begründen
Die Eltern eines Kindes, das zum kommenden Schuljahr 2023/2024 eingeschult wird, waren in einem Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit ihrem Antrag auf Zuweisung an ihre „Wunschschule“ (eine Montessori-Grundschule) erfolgreich. Sie hätten einen wichtigen Grund für die Zuweisung an eine andere als die nach den festgelegten Schulbezirken für…