Russischer Angeklagter: Einreiseschwierigkeiten stellen kein andauerndes Verfahrenshindernis dar
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute veröffentlichten Beschluss den angefochtenen Einstellungsbeschluss des Landgerichts aufgehoben. Die Angeklagten, beide russische Staatsbürger, waren vom Landgericht Darmstadt wegen Beihilfe zur Untreue und Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu mehrjährigen Gesamtfreiheitsstrafen verurteilt worden. Nach mehrjähriger Untersuchungshaft halten sich die Angeklagten wieder in der…