Regionalplan steht geplantem Möbelhaus in Bad Vilbel nicht entgegen
Die Klage richtete sich gegen einen der beigeladenen Stadt Bad Vilbel erteilten Bescheid im Zusammenhang mit der Planung und Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsvorhabens (Segmüller Möbelhaus) im Bad Vilbeler Stadtgebiet. Gegenstand des angegriffenen Bescheides ist die Abweichung von Zielen des Regionalplans Südhessen 2010. Die erteilte Zielabweichung ist erforderlich, damit die Stadt…