Monat: Februar 2023

Polizeigesetz von Mecklenburg-Vorpommern teilweise verfassungswidrig

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass mehrere Vorschriften des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheits- und Ordnungsgesetz – SOG MV) mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Einige der darin geregelten polizeilichen Ermittlungsbefugnisse verletzen in ihrer konkreten Ausgestaltung die Grundrechte der Beschwerdeführenden,…

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Kein Geld trotz Sparbuchs

Eine Bankkundin aus dem Großraum Baden-Baden kann von ihrem Geldinstitut trotz Vorlage eines Sparbuchs keine Auszahlung einer Spareinlage von 70.100 Euro verlangen. Mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 20. Dezember 2022 hat der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe die Berufung gegen ein entsprechendes klageabweisendes Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 4.…

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Podiumsdiskussion über den „Digital Services Act“ im Münchner Justizpalast

Ab 17. Februar 2024 gelten in der Europäischen Union neue Regeln für Internet-Plattformen – der sogenannte "Digital Services Act" (DSA). Über die Chancen und Risiken des europäischen Regelwerks haben gestern (31. Januar) hochrangige Experten im Münchner Justizpalast debattiert. Unter dem Titel "Rebooting Social Media – eine Herausforderung für Recht, Politik…

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Urlaubsabgeltung kann aufgrund einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist verfallen

Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten, kann nach Maßgabe einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist verfallen. Endete das Arbeitsverhältnis vor der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 6. November 2018* und oblag es dem Arbeitnehmer aufgrund der gegenläufigen Senatsrechtsprechung nicht,…

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Hannover Rück erwartet für 2023 einen Nettokonzerngewinn von mindestens 1,7 Mrd. EUR

Aufgrund des sich fortsetzenden positiven Marktumfeldes erwartet die Hannover Rück für das Geschäftsjahr 2023 ein Wachstum des Nettokonzerngewinns* auf mindestens 1,7 Mrd. Euro.Der Konzernabschluss 2023 wird unter erstmaliger Anwendung der neuen Rechnungslegungsstandards (IFRS 17/9) aufgestellt. Auf Basis konstanter Währungskurse sollte das Wachstum des Rückversicherungsumsatzes mindestens 5 % betragen und die…

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