Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen Patentamts im Ergebnis erfolglos
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Verfassungsbeschwerden als unzulässig verworfen, mit denen sich die Beschwerdeführerinnen gegen Entscheidungen der Technischen Beschwerdekammern und der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts wenden. Die Beschwerdeführerinnen – eine deutsche Personengesellschaft und mehrere juristische Personen mit Sitz in Deutschland, in Mitgliedstaaten der…