Therme in Lindau bereits fertiggestellt – Rechtsschutzbedürfnis des BUND besteht weiterhin
Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag eines Umweltverbandes gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan entfällt nicht mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Vorhabens. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der Antragsteller wendet sich gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 110 „Therme und Freizeitbad, Eissporthalle“ der Antragsgegnerin. Der Verwaltungsgerichtshof hat den Normenkontrollantrag mit Beschluss vom…