Kryokonservierung erst ab neuer Rechtslage
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung erst ab Erlass der Kryo-Richtlinie im Jahre 2021 die Kosten für das Einfrieren von Samenzellen übernehmen muss. Zugrunde lag das Verfahren eines 35-jährigen Mannes aus der Nähe von Bremen. Im November 2019 war er in Österreich, als bei ihm überraschend…