Kein Anspruch auf finanzielle Förderung für den Ausbau der K 31
Der Rhein-Lahn-Kreis hat gegen das beklagte Land Rheinland-Pfalz keinen Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung für den beabsichtigten Ausbau der K 31 im Bereich der Ortsdurchfahrt Fachingen und der freien Strecke von Fachingen bis Diez. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Der Rhein-Lahn-Kreis beantragte für den geplanten Ausbau der Straße im Jahr 2018…