Heilpraktiker dürfen bestimmte Eigenbluttherapien durchführen
In einem aktuell bekanntgegebenen Urteil hat sich das Verwaltungsgericht München erstmals damit befasst, ob und inwieweit Heilpraktiker noch sogenannte Eigenbluttherapien durchführen dürfen. Diese Frage ist nach einer im Jahr 2019 erfolgten Änderung des Arzneimittelgesetzes zwischen Heilpraktikern und den zuständigen Überwachungsbehörden streitig geworden und auch bereits Gegenstand von Verfahren vor anderen…