Solaranlage darf Nachbarn nicht unzumutbar blenden
Geht von einer Photovoltaikanlage eine derartige Blendwirkung auf das benachbarte Wohnhausgrundstück aus, dass dessen Nutzung wesentlich beeinträchtigt ist, hat der Nachbar einen Anspruch auf Beseitigung dieser Störung. Die 9. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal hat daher ein Ehepaar aus Neustadt dazu verurteilt, die auf dem Dach ihres Wohnhauses errichtete Photovoltaikanlage durch…