Kein Schmerzensgeld nach Sturz von Bierbank
Mit Urteil vom 25.04.2022 wies das Amtsgericht München die Klage eines Münchners auf Zahlung von 1049,46 € Arztkosten und 500 € Schmerzensgeld ab. Der Kläger besuchte gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin und seiner Tochter im Sommer 2021 einen Biergarten in München-Sendling. Der Kläger saß neben seiner Tochter auf der Bierbank. Als diese aufstand, fiel die Bierbank mit dem Kläger plötzlich…