OLG Frankfurt am Main: Shisha-Betreiber muss Schmerzensgeld i.H.v. 6.400 € wegen Abgabe an minderjährige Konsumentin zahlen
Der Betreiber eines Pubs ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass Körper, Leben und sonstige Rechtsgüter der Gäste nicht verletzt werden. Auf die Wirksamkeit eines beabsichtigten oder abgeschlossenen Vertrages kommt es dabei nicht an. Die ungeprüfte Abgabe einer Shisha an eine Minderjährige verstößt gegen die Bestimmungen des Jugendschutzes. Das Oberlandesgericht…