OLG Celle: Verwendung eines im Internet bereitgestellten „Blanko-Attestes“ zur Befreiung von der Maskenpflicht kann strafbar sein
Einzelne Ärzte boten in den letzten Jahren über das Internet Bescheinigungen an, in denen Sie ohne individuelle Untersuchung der Betroffenen bestätigten, dass aus medizinischen Gründen das Tragen eines Mundschutzes nicht ratsam sei. Der Angeklagte lud eine solche Blanko-Bescheinigung herunter, die als „Ärztliches Attest" überschrieben war, den Namen des ausstellenden Arztes…